Wer sich als Testsieger rühmt, muss dem Verbraucher auch nachweisen, wo er diese Information überprüfen kann, sagt der BGH. Im Fall eines Zeitschrift-Tests braucht es Ausgabe und Erscheinungsjahr.
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Wer sich als Testsieger rühmt, muss dem Verbraucher auch nachweisen, wo er diese Information überprüfen kann, sagt der BGH. Im Fall eines Zeitschrift-Tests braucht es Ausgabe und Erscheinungsjahr.