Obwohl Booking.com vorsorglich auf die sog. "enge" Bestpreisklausel seit längerem verzichtet, ist die Marktstellung der Hotelplattform gewachsen. Das zeige, dass die Klausel unnötig ist und die Hotels nur einschränkt, findet der BGH.
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Obwohl Booking.com vorsorglich auf die sog. "enge" Bestpreisklausel seit längerem verzichtet, ist die Marktstellung der Hotelplattform gewachsen. Das zeige, dass die Klausel unnötig ist und die Hotels nur einschränkt, findet der BGH.