Das LG Frankfurt verbietet dem US-Fahrdienstleister Uber ab sofort, seine App zur Mietwagenvermittlung in ihrer derzeitigen Form weiter zu nutzen. Die klagenden deutschen Taxizentralen bekommen in allen Punkten Recht.
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Das LG Frankfurt verbietet dem US-Fahrdienstleister Uber ab sofort, seine App zur Mietwagenvermittlung in ihrer derzeitigen Form weiter zu nutzen. Die klagenden deutschen Taxizentralen bekommen in allen Punkten Recht.