Wer durch illegale Kartellabsprachen benachteiligt wird, kann dafür Schadensersatz verlangen. Wie der EuGH nun entschied, gilt das selbst dann, wenn Betroffene gar nicht auf demselben Markt tätig sind.
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Wer durch illegale Kartellabsprachen benachteiligt wird, kann dafür Schadensersatz verlangen. Wie der EuGH nun entschied, gilt das selbst dann, wenn Betroffene gar nicht auf demselben Markt tätig sind.