Mehrere frühere und aktuelle Ausgestaltungen der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda sind unzulässig, so das OLG Köln. Die Plattform gewähre zahlenden Ärzten "verdeckte Vorteile" und verlasse die Rolle des "neutralen Informationsmittlers".
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Mehrere frühere und aktuelle Ausgestaltungen der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda sind unzulässig, so das OLG Köln. Die Plattform gewähre zahlenden Ärzten "verdeckte Vorteile" und verlasse die Rolle des "neutralen Informationsmittlers".