Die Ruhrgebietsstadt muss sich nach einem Urteil des örtlichen LG in ihrem Internetauftritt stärker auf kommunale Informationen beschränken. Das städtische Online-Angebot sei in Teilen zu presseähnlich.
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Die Ruhrgebietsstadt muss sich nach einem Urteil des örtlichen LG in ihrem Internetauftritt stärker auf kommunale Informationen beschränken. Das städtische Online-Angebot sei in Teilen zu presseähnlich.