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AGH NRW bestätigt belehrende Missbilligung: Kein "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" im Briefkopf

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Ein Anwalt aus Nordrhein-Westfalen darf sich nicht als "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" bezeichnen. Dies sei kein besonderer Status im Vergleich zu Kollegen - und erwecke nebenbei den Eindruck, er bekleide ein öffentliches Amt, so der AGH.


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