Bei der Werbung für seine Fahrerassistenzsysteme hat das Unternehmen Tesla nach Ansicht des LG München I übertrieben. Die Richter untersagten dem Elektroauto-Konzern unter anderem die Nutzung des Begriffs "Autopilot".
↧
Bei der Werbung für seine Fahrerassistenzsysteme hat das Unternehmen Tesla nach Ansicht des LG München I übertrieben. Die Richter untersagten dem Elektroauto-Konzern unter anderem die Nutzung des Begriffs "Autopilot".