Wer sich Influencer nennt, macht Werbung – auch wenn es sich scheinbar um private Empfehlungen handelt, findet das OLG Braunschweig. Ähnlich sieht das auch das LG Koblenz. Beide Gerichte erkannten in Instagram-Posts versteckte Werbung.
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Wer sich Influencer nennt, macht Werbung – auch wenn es sich scheinbar um private Empfehlungen handelt, findet das OLG Braunschweig. Ähnlich sieht das auch das LG Koblenz. Beide Gerichte erkannten in Instagram-Posts versteckte Werbung.