In den Gesamtpreis für Getränke in einer Werbung muss das Flaschenpfand nicht einberechnet werden, entschied das OLG Köln. Es ging in der Entscheidung auch um das Verhältnis von nationalem zu EU-Recht.
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In den Gesamtpreis für Getränke in einer Werbung muss das Flaschenpfand nicht einberechnet werden, entschied das OLG Köln. Es ging in der Entscheidung auch um das Verhältnis von nationalem zu EU-Recht.