Der BGH entschied, dass Banken Entgelte für Barein- und auszahlungen am Schalter verlangen dürfen. Allerdings nur, wenn auch tatsächlich Kosten anfallen. Wie hoch die Entgelte dann sein dürfen, prüft nun die wieder die Vorinstanz.
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Der BGH entschied, dass Banken Entgelte für Barein- und auszahlungen am Schalter verlangen dürfen. Allerdings nur, wenn auch tatsächlich Kosten anfallen. Wie hoch die Entgelte dann sein dürfen, prüft nun die wieder die Vorinstanz.