Anders als das LG Bielefeld findet das OLG Hamm, dass die Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Knuspermüsli-Verpackung "pro Portion" angegeben werden dürfen. Die Energiewerte für 100 Gramm müssten vorne nicht wiederholt werden.
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Anders als das LG Bielefeld findet das OLG Hamm, dass die Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Knuspermüsli-Verpackung "pro Portion" angegeben werden dürfen. Die Energiewerte für 100 Gramm müssten vorne nicht wiederholt werden.