Das OLG Köln traut Verbrauchern zu, den Unterschied zwischen der Diagonalen und der Höhe erkennen zu können. Es sei deshalb nicht unlauter, die Größe eines Teddybären in der Werbung als Diagonale anzugeben.
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Das OLG Köln traut Verbrauchern zu, den Unterschied zwischen der Diagonalen und der Höhe erkennen zu können. Es sei deshalb nicht unlauter, die Größe eines Teddybären in der Werbung als Diagonale anzugeben.