Das LG Düsseldorf hatte zu klären, ob bei den Babypflegeprodukten von Bübchen Verwechlungsgefahr mit vergleichbaren Artikeln der Beiersdorf-Marke Nivea besteht. Das Gericht verneinte das nun und wies eine Klage von Bübchen ab.
Keine schutzwürdige Eigenart bei Babypflegeprodukten: Bübchen scheitert mit Klage gegen Beiersdorf
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