Ein Mediziner darf nicht mit einem Facharzt für Akupunktur, Hypnose, Sexual- oder Raumfahrtmedizin werben, da es hierfür keine Facharztbezeichnung gibt. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden.
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Ein Mediziner darf nicht mit einem Facharzt für Akupunktur, Hypnose, Sexual- oder Raumfahrtmedizin werben, da es hierfür keine Facharztbezeichnung gibt. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden.