Champagner ist ein Luxusgetränk - und ein europaweit geschützter Begriff. Aldi darf ein entsprechend veredeltes Eis nicht entsprechend benennen, wenn es nicht auch wirklich nach Champagner schmeckt, so das OLG.
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Champagner ist ein Luxusgetränk - und ein europaweit geschützter Begriff. Aldi darf ein entsprechend veredeltes Eis nicht entsprechend benennen, wenn es nicht auch wirklich nach Champagner schmeckt, so das OLG.