Im Streit um "gekaufte" Produktbewertungen hat Amazon einen Erfolg am OLG Frankfurt erzielt. Drittanbieter dürfen solche Bewertungen nicht veröffentlichen, ohne auf die Entgeltlichkeit hinzuweisen.
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Im Streit um "gekaufte" Produktbewertungen hat Amazon einen Erfolg am OLG Frankfurt erzielt. Drittanbieter dürfen solche Bewertungen nicht veröffentlichen, ohne auf die Entgeltlichkeit hinzuweisen.