Der Online-Rechtsdienstleister "abfindungsheld.de" darf nicht mehr damit werben, für gekündigte Arbeitnehmer vor Gericht zu ziehen und dabei "günstiger als jeder Anwalt" zu sein. Das bestätigte das LG Bielefeld nun mit einem Urteil.
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LG Bielefeld zu irreführender Werbung: Online-Rechtsdienstleister nicht günstiger als jeder Anwalt
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